Beitragsordnung


Beschluss der Mitgliederversammlung der SG Union 1919 Klosterfelde e.V. vom 12.04.2018

 

 

Die Mitgliederversammlung der SG Union Klosterfelde beschließt folgende Beitragsordnung:

 

Beitragsordnung der SG Union 1919 Klosterfelde:

 

I. Jährliche Beitragshöhe neu

Abteilung      Fußball 150,- EUR

Abteilung  Gymnastik 80,- EUR

Abteilung  Volleyball   80,- EUR

Abteilung Tischtennis 80,- EUR

Passive Mitglieder      80,- EUR

Passive Mitglieder mit

Sportplatznutzung       100 EUR

      - 

Jugendliche bis 18. J.   60,- EUR

Kinder (G + F-Jugend)  40,- EUR

 

Ermäßigungen:

½ Beitrag für Azubis, Studenten, Bufdis, ALG II-Empfänger

½ Beitrag ab dem zweiten Kind mit Vereinsmitgliedschaft

 

Der Beitrag ist bis zum 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres zu entrichten. Die Zahlung kann entweder per Überweisung auf das Vereinskonto oder in bar beim Schatzmeister/in bzw. Übungsleiter erfolgen. 

 

 

II. Verrechnung von Arbeitseinsätzen

 

Jedes Mitglied im Alter von 18 bis 70 Jahren hat jährlich 30,- EUR für sechs abzuleistende Arbeitsstunden für den Verein im Voraus mit seinem Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Arbeitsleistung ist im jeweils laufenden Kalenderjahr zu erbringen. Nach Ableisten der Arbeitsstunden werden die im Voraus eingenommenen 30 EUR dem Mitglied gutgeschrieben. Eingenommene Gelder aus nicht abgeleisteten Arbeitsstunden werden zweckmäßig für die Erhaltung, Ausbau und Pflege der Vereinsanlage eingesetzt. Als Arbeitsstunden gelten Tätigkeiten die dem gesamten Verein zugutekommen. Die Bewertung obliegt dem Vorstand.

 

 

III. Inkrafttreten

 

 

Die Beitragsordnung tritt zum 01.05.2018 in Kraft.