Bekanntmachung


Hygienekonzept zur Nutzung von Sportstätten für Maßnahmen des Breiten- und Freizeitsport für die Sporthallen der Gemeinde Wandlitz (Stand 28.05.2020)

Bezeichnung der Einrichtung: Sporthalle Klosterfelde
Adresse: E.-Thälmann-Str. 22 in 16348 Wandlitz/OT Klosterfelde Träger: Gemeinde Wandlitz
Verantwortliche Kontaktperson: Herr Rücker
Tel.: mobil 0177-3140603

Dieser Hygieneplan gilt für alle zugelassenen Nutzer außerhalb des schulischen Unterrichts von Sporthallen der Gemeinde Wandlitz.
Der Hygieneplan ist von allen Nutzern in den Sporthallen zwingend einzuhalten.

Der jeweilige Nutzer (Sportverein) zeichnet sich für die Einhaltung des Hygieneplanes sowie die Durchführung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen verantwortlich.
Sollten die Regelungen nicht eingehalten werden, muss der Sportbetrieb eingestellt werden und der Nutzer erhält ein Nutzungsverbot.

Über die Hygienemaßnahmen hat der Verantwortliche des Vereins die Übungsleiter*innen, Trainer*innen, die Sportler*innen, Vereinsmitglieder sowie die Erziehungsberechtigten auf geeignete Weise zu unterweisen.

Allgemeine Regeln 􏰀 Personen

o mit Symptomen wie z. B. Husten, Schnupfen, Halsweh, Fieber, Atembeschwerden, Luftnot, Kopf- und Gliederschmerzen und/oder Verlust von Geruchs-/ Geschmackssinn

o mitFieber>37,9°C

o nach Kontakt mit COVID positiven Personen im Zeitraum der letzten 14 Tage ist der Zutritt zur Sportstätte untersagt.

  • 􏰀  keine Nutzung ohne festgelegte Trainingszeiten bzw. vorherige Anmeldung

  • 􏰀  zulässig ist ausschließlich kontaktfreier Übungs- und Trainingsbetrieb im Breiten- und

    Freizeitsport

  • 􏰀  in der gesamten Einrichtung und dem Außengelände muss der Abstand zwischen

    zwei Personen >1,50m betragen

  • 􏰀  Umkleide-/ Sanitärräume dürfen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden

    Hygienerelevante Regeln

    • 􏰀  die genutzten Räumlichkeiten zum Sportbetrieb sowie Umkleide-/ Sanitärräume

      werden von Montag bis Freitag desinfizierend gereinigt (Zuständigkeit Träger)

    • 􏰀  am Wochenende findet keine Reinigung statt, der Nutzer muss selbst bei Bedarf für

      eine ggf. erforderliche Hygiene sorgen

    • 􏰀  genutzte Sportgeräte sind nach jeder Übungs- und Trainingseinheit zu desinfizieren

      (Zuständigkeit Verein/Übungsgruppe)

    • 􏰀  Händehygiene (waschen) vor- und nach dem Spiel-/ Übungsbetrieb (Zuständigkeit

      jeder Teilnehmer)

    • 􏰀  regelmäßige Händedesinfektion (Zuständigkeit jeder Teilnehmer)

    • 􏰀  Verfahrensschilder zu Abstands- und Hygieneregeln sind deutlich sichtbar

      angebracht

    • 􏰀  Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich zur Verfügung. (Zuständigkeit Träger)

 

  • 􏰀  intensive Lüftung bei Räumlichkeiten zu jeder vollen Stunde je nach Möglichkeit, raumlufttechnische Anlagen sind ohne Umluft zu betreiben (Zuständigkeit Verein/Übungsgruppe)

  • 􏰀  Verbot des direkten Körperkontakts (Shake-Hands, Abklatschen, Umarmen etc.)

    Zutrittsregelung

  • 􏰀  In der geschlossenen Sportstätte dürfen

    o max.10Personenund

    o imUmkleideraummax.5Personen gleichzeitig anwesend sein

  • 􏰀  die Übungs- und Trainingszeiten sind so zu organisieren, dass eine Überschneidung von ankommenden und abgehenden Personen ausgeschlossen ist (z.B. durch Umkleiden oder Duschen)

  • 􏰀  die Sportausübung erfolgt ohne Zuschauerinnen und Zuschauer, dies gilt nicht für sorge- und umgangsberechtigte Personen

  • 􏰀  für das Gelände der Sportstätte gilt die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg §2 Allgemeine Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum in jeweils gültiger Version

    Dokumentationsregeln

  • 􏰀  Dokumentation jeder anwesenden Person (Zuständigkeit Verein/Übungsgruppe)

    o NamensdatenVor-undFamiliennamen
    o AdressdatenStraßenanschrift,Hausnummer,PLZ,Ort o KontaktdatenTelefonnummer

  • 􏰀  Aufbewahrung der Dokumentation für den Zeitraum von 4 Wochen, anschließend Vernichtung der Dokumentation (Zuständigkeit Verein/Übungsgruppe)

  • 􏰀  Aushändigung der Dokumentation auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes (Zuständigkeit Verein/Übungsgruppe)

    Sanktionen

􏰀 Die vorliegenden Regeln werden durch den Träger o.a. beauftragte Institutionen

stichprobenartig überprüft, Zuwiderhandlungen führen zur Untersagung der Nutzung